
Herzlich willkommen
Unser Slogan lautet „Menschlichkeit und Zeit bestimmen unser Handeln“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen. Schön, dass Sie reinschauen.
Damit Sie bei uns gut informiert sind, haben wir für Sie alle unsere Leistungen aufgelistet.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen, die für Sie zusammengefasst sind.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir würden uns sehr freuen, Sie zukünftig betreuen und unterstützen zu dürfen.
Ihr Team MARA. NF
ÜBER UNS

Was uns Auszeichnet
Wir sind familiär (zwei beste Freundinnen), leistungsstark und professionell.
Ein vertrauensvoller, freundlicher und nachbarschaftlicher Kontakt zum Kunden ist das Ziel unseres Erfolgs. Mehrsprachig: Deutsch, Polnisch, Russisch, Rumänisch. Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Kurzer Anruf – große Wirkung.
So wie man es von einem Pflegeengel erwartet. Unser großes und motiviertes Team besteht aus Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften, Betreuungskräften, Hauswirtschaftskräften, Verwaltungskräften sowie Menüservicekräften.
Unsere Qualifikationen
Bozena Jäger
- Pflegefachkraft
- Pflegedienstleitung
- Einrichtungsleitung
- Praxisanleitung
Natali Köthe
- Pflegefachkraft
- Qualitätsmanagement
- Wundexperin ICW
- Palliativ Care
- Fußpflegerin
LEISTUNGEN
KASSENLEISTUNGEN
Welche Kassenleistungen von unserem Gesetzgeber festgelegt sind, sehen Sie nachfolgend. Bitte beachten Sie jedoch, dass die meisten Krankenkassen freiwillig viele weitere Leistungen übernehmen und die Übernahme von Kosten häufig von mehreren Faktoren abhängig ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich stets vor Inanspruchnahme von Leistungen von Ihrer Krankenkasse bezüglich einer möglichen Kostenübernahme beraten zu lassen. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse übernehmen muss, was medizinisch notwendig ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Pflegeleistungen nach § 89 SGB XI
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
Bei ärztlicher Verordnung übernehmen wir die medizinische Versorgung, wie z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsverbände, Blutzucker und Blutdruck messen oder die Medikamenteneinnahme.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Ziel dieses Besuches ist eine Beratung. Häufig werden bei dieser Beratung in der Praxis Fragen zur Höhe des Pflegegrades, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Gerne besuchen wir Sie und beraten vor Ort.
(DISPLAY NONE)Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
Pflegeberatung nach § 45 SGB XI
Angehörige von Pflegebedürftigen haben Anspruch auf Pflegekurse bzw. häusliche Schulungen. Die Angehörigen sollen hierdurch bei der Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen unterstützt werden. Gerne führen wir diese Schulung bei Ihnen zu Hause, in der vertrauten Atmosphäre und bezugsnah durch.
Ersatzpflege/Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Wir bieten eine Pflegevertretung oder auch Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege an. Dies bedeutet, dass die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson durchgeführt wird, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Arzttermin, Familienfeier) verhindert ist. Das kann wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig durch uns erfolgen.
Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
- einer Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V),
- einer medizinischen Vorsorgeleistung (§ 23 Abs. 2 und 4 SGB V),
- einer medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter oder Väter (§ 24 SGB V),
- häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V),
- einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (§ 40 SGB V) oder
- einer medizinischen Rehabilitationsleistung für Mütter oder Väter (§ 41 SGB V)
nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Eine Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V kann beansprucht werden, wenn bei deren Beginn im Haushalt ein Kind lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Darüber hinaus erhalten Versicherte, bei denen keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI (Sozialgesetzbuch elftes Buch) vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist. Der Anspruch besteht längstens für die Dauer von vier Wochen. Lebt ein Kind im Haushalt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich dieser Anspruch auf längstens 26 Wochen. Der Anspruch auf Haushaltshilfeleistungen zur Versorgung des Kindes wird durch die Pflegebedürftigkeit des Versicherten nicht ausgeschlossen.
Daneben kann die Satzung der Krankenkasse die Erbringung von Haushaltshilfeleistungen in anderen als den vorgenannten Fällen vorsehen, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (§ 38 Abs. 2 SGB V).
Weiterhin erhalten versicherte Frauen nach § 24h SGB V Haushaltshilfe, soweit ihnen wegen ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die Haushaltshilfe umfasst alle entsprechenden Dienstleistungen für die Weiterführung des Haushaltes. Darüber hinaus erstreckt sich diese Hilfe auf die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Sie kann durch entsprechend qualifizierte Kräfte erbracht werden. Der Antrag auf Haushaltshilfe kann bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden.
Die Krankenkasse selbst kann nach § 132 SGB V zur Gewährung von Haushaltshilfe geeignete Personen anstellen. Wenn die Krankenkasse dafür andere geeignete Personen, Einrichtungen oder Unternehmen in Anspruch nimmt, hat sie über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen Verträge abzuschließen. Macht sie das nicht oder besteht Grund davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad werden grundsätzlich keine Kosten erstattet. Die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
PRIVATLEISTUNGEN
Diese Leistungen können nicht über die Pflegegrade abgerechnet werden und werden privat in Rechnung gestellt.
- Bestellen und Besorgen von verordneten Medikamenten oder anderen Rezepten
- Besorgung von Pflegehilfsmitteln (Beratung, Bestellung)
- Vorbereitung auf die Einstufungsbegutachtung der Pflegeversicherung
- Unterstützung beim Kontakt mit den Pflegekassen (Anträge, Widersprüche)
- Unterstützung bei der Führung eines Pflegetagebuchs
- Pflegefachliche Begleitung und Anwesenheit bei der Begutachtung des MDK durch eine Pflegefachkraft
- Begleitung zu allen Arztbesuchen, Begleitung ins Krankenhaus auch im Auftrag von Angehörigen oder Betreuern
- Begleitung der Arztvisiten zu Hause
Rufbereitschaftseinsätze
Gilt für Einsätze außerhalb des Pflegeauftrages oder einer Verordnung, wenn der Pflegedienst dringend gebraucht wird. Zum Beispiel bei einem Notfall oder einem Hausnotruf Einsatz
Kosten:
- zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr pro angefangene Stunde 55;- Euro
- zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr und auch an Sonn,- und Feiertagen pro angefangene Stunde 75;- Euro
Urlaubsbegleitung von pflegebedürftigen Menschen
Wir organisieren (Buchung der Reise) | 150 Euro (Reisekosten sind extra und individuell) |
Wir betreuen und pflegen Sie während Ihrer Reise durch PFK pro Tag | 200 Euro |
Fahrkosten (z. B. bis zum Flughafen Hamburg) | 80 Euro |
Fußpflege
Wir haben eine eigene Fußpflegerin, die zu Ihnen nach Hause kommt (für Versorgungskunden) | ab 22 Euro |
Fußpflege außerhalb der Versorgungskunden | ab 25 Euro |
Sie lieben Theater oder Vorträge?
Indivudlelle Anfrage | Individueller Preis |
Medikamente bestellen
Medikamente bestellen | 20 Euro / pro Monat |
Terminüberwachung
Terminüberwachung | 10 Euro / pro Monat |
oder | |
Terminüberwachung | 100 Euro / pro Jahr |
Gewünschte Anwesenheit
Anwesenheit bei MDK-Begutachtung | 60 Euro |
Haustiere und Blumen
pro Einsatz | 2 Euro |
(DISPLAY NONE) Zusätzliche Reinigungsarbeiten
Zusätzliche Reinigungsarbeiten | 7,50 Euro / pro angefangenen 15 Minuten |
(DISPLAY NONE)Gutachten, Pflegeplanung für MDK-Prüfung erstellen
Pauschal | 50 Euro |
Menüservice
Lieferpauschale | 4 Euro |
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Unterstützung | 35 Euro / pro Stunde |
Darf es sonst noch was sein?
Pauschal | 35 Euro / pro Stunde |
Weitere Dienstleistungen / Dienstleister
Indivudlelle Anfrage | Individueller Preis |
Organisation | Kostenlos |
ARBEITSWEISE
Wir begleiten Sie auf dem letzten Weg Ihrer Lebensphase
Abschied in Würde und Geborgenheit zu Hause
Auf diesem letzten Weg ist es oft wichtig eine erfahrene, professionelle Unterstützung zurate zu ziehen. Oftmals sind keine nahe stehenden Angehörige, Freunde oder Bekannte vorhanden, welche dem sterbenden Menschen zur Seite stehen oder sie alle fühlen sich mit der Situation überfordert.
Unsere geschulten Mitarbeiter stehen dem Sterbenden, ebenso wie den Angehörigen mit ihrer Erfahrung auf diesem letzten, wohl schwierigsten Lebensabschnitt professionell und fürsorglich beiseite. Das soll für Sie nur eine kleine Erleichterung sein, was wir Ihnen anbieten.
Demenz
Demenz ist eine der häufigsten Erkrankungen im höheren Alter
Alltagsbegleitung, wie zum Beispiel bei Arztterminen, Friseur und/oder Freizeitaktivitäten, gehören gleichermaßen zu unserer fachspezifischen Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen, wie das Fördern ihrer sozialen Kontakte. Hierzu stehen Ihnen unsere ausgebildeten Betreuungskräfte zur Seite.
Unsere Pflegeexperten beraten, betreuen und schulen bei Bedarf pflegende Angehörige im Umgang mit Demenz und bringen gemeinsam Pflege, Beruf und Freizeit in Einklang.
HAUSNOTRUF 24-STUNDEN-ERREICHBARKEIT
Hausnotruf 24-Stunden-Erreichbarkeit
Installation eines Hausnotrufsystems vor Ort. Die Erreichbarkeit wird durch Rufweiterleitung an das Diensthandy sichergestellt.
Preise MEBO Hausnotruf:
Einmalige Kosten – Erstanschluss/Einweisung | 55 Euro |
Monatliche Kosten Basisanschluss | 23 Euro / pro Monat |
MARA NF Seniorenbetreuung Ambulante Pflege:
Rufbereitschaft/ Schlüsselgebühr | 20 Euro |
Rund-um-gut-betreut-Paket | 43 Euro / pro Monat |
+ Die monatlichen Kosten für den Basisanschluss können nach Einzelfallprüfung von den Pflegekassen übernommen werden. Sprechen Sie uns an. Weitere Informationen entnehmen Sie dem MEBO Hausnotruf Flyer (mit Flyer verlinken).
KONTAKT
MARA NF

Tel.: 04671/784 95 95
Mob.: 0176 / 931 598 67
E-Mail: info@mara-nf.de
Internet: www.mara-nf.de